Neueste Mitteilungen

JAN 28

28.01.22, 8:53 Uhr

Keine Testpflicht für Geimpfte und Genesene

Seit heute (28.01.2022) gelten in Baden-Württemberg wieder die Regelungen der Alarmstufe I.

Für den JMS-Unterrichtsbetrieb bedeutet dies die Rückkehr zur 2G-Regel, wonach erwachsene Schüler*innen und Begleitpersonen, die geimpft oder genesen sind, für den Präsenzunterricht keinen zusätzlichen negativen Antigentest mehr benötigen.

JAN 21

21.01.22, 9:49 Uhr

Situation an Kitas und Schulen

Das Infektionsgeschehen an Kitas und Schulen gewinnt an Dynamik. Immer mehr Kinder und Jugendliche befinden sich entweder in einer Kohorte oder sind positiv poolgetestet, wobei noch unklar ist, welche Kinder oder Jugendlichen tatsächlich infiziert sind. Oder aber eine Kita ist wegen des Infektionsgeschehens geschlossen, wodurch die Testung der Kinder gänzlich entfällt.

Für den Besuch des JMS-Unterrichtes gilt (aktuell) in all diesen Fällen:

Kinder und Jugendliche an Kitas und Schulen können mit einem individuellen negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) den JMS-Unterricht besuchen. 

JAN 7

07.01.22, 11:35 Uhr

Auch zu Beginn des neuen Jahres gilt 2G+

Allen Schüler*innen und Eltern wünschen wir ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr 2022!

Weiterhin gelten für den JMS-Unterrichtsbetrieb die Regelungen nach 2G+ (siehe Eintrag vom 07.12.21).

Zwei Änderungen gibt es in der aktuellen Corona-Verordnung dennoch:

  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sollen eine FFP2-Maske tragen
  • Die Gültigkeitsdauer von Impf- bzw. Genesenennachweisen ist auf 3 Monate begrenzt

 

DEZ 7

07.12.21, 8:01 Uhr

2G+ in der Alarmstufe II

Das Kultusministerium hat die Regelungen für den Betrieb von Musikschulen in der Alarmstufe II verschärft.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist erwachsenen Personen aktuell nur noch mit 2G+ (geimpft oder genesen und negativ getestet) möglich. Hiervon betroffen sind auch erwachsene Begleitpersonen und 18-jährige Schüler*innen allgemein bildender Schulen sowie Schwangere und Stillende (ab dem 11.12.2021).

Weiterhin 2G (ohne zusätzliche Testung) gilt für Personen,
   - die bereits geboostert sind,
   - deren abgeschlossene Grundimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurückliegt,
   - deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis durch Labordiagnostik)