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NOV 5

05.11.21, 9:29 Uhr

Maskenpflicht in der Warnstufe

Die am 05.11.2021 in Kraft getretene Corona-Verordnung Musikschule sieht folgende Regelungen für den JMS-Betrieb vor:

Generelle Maskenpflicht in allen Räumlichkeiten der JMS - auch während des Unterrichts (ausgenommen Unterricht in Gesang und Blasinstrumenten - hier gilt mindestens 2 m Abstand) 

Zutritt für nicht-immunisierte Erwachsene (Schüler*innen oder Begleitpersonen) nur mit Vorlage eines negativen PCR-Testnachweises (nicht älter als 48 Stunden)

Schüler*innen allgemeinbildender Schulen sind aufgrund der regelmäßigen Testungen in den Schulen immunisierten Personen gleichgestellt. Ein zusätzlicher Test ist nicht notwendig.