Neueste Mitteilungen
NOV 5
Maskenpflicht in der Warnstufe
Die am 05.11.2021 in Kraft getretene Corona-Verordnung Musikschule sieht folgende Regelungen für den JMS-Betrieb vor:
Generelle Maskenpflicht in allen Räumlichkeiten der JMS - auch während des Unterrichts (ausgenommen Unterricht in Gesang und Blasinstrumenten - hier gilt mindestens 2 m Abstand)
Zutritt für nicht-immunisierte Erwachsene (Schüler*innen oder Begleitpersonen) nur mit Vorlage eines negativen PCR-Testnachweises (nicht älter als 48 Stunden)
Schüler*innen allgemeinbildender Schulen sind aufgrund der regelmäßigen Testungen in den Schulen immunisierten Personen gleichgestellt. Ein zusätzlicher Test ist nicht notwendig.