Neueste Mitteilungen
JUN 3
Entgeltanpassung zum 01. September 2025
Die Satzung der JMS sieht vor, dass mindestens 50 % der Gesamtaufwendungen durch die Unterrichtsentgelte gedeckt werden müssen. Die andere Hälfte der erforderlichen Finanzmittel wird durch die Zweckverbandskommunen, den Landkreis und das Land Baden-Württemberg getragen. Damit der Elternanteil von mindestens 50 % gehalten werden kann, müssen die Unterrichtsentgelte zum 01.09.2025 um ca. 3 % erhöht werden – wir bitten um Verständnis.
Hier finden Sie die neue Entgeltordnung: