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DEZ 7

07.12.21, 8:01 Uhr

2G+ in der Alarmstufe II

Das Kultusministerium hat die Regelungen für den Betrieb von Musikschulen in der Alarmstufe II verschärft.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist erwachsenen Personen aktuell nur noch mit 2G+ (geimpft oder genesen und negativ getestet) möglich. Hiervon betroffen sind auch erwachsene Begleitpersonen und 18-jährige Schüler*innen allgemein bildender Schulen sowie Schwangere und Stillende (ab dem 11.12.2021).

Weiterhin 2G (ohne zusätzliche Testung) gilt für Personen,
   - die bereits geboostert sind,
   - deren abgeschlossene Grundimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurückliegt,
   - deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis durch Labordiagnostik)